Aus jeweils eigenen Gründen tendieren Unternehmen heute mehr und mehr dazu, eine gewisse Anzahl ihrer Leistungen, die mit zunehmend hoch spezialisierten und kostenintensiven Bereichen und der « Compliance » verbunden sind, auszulagern.
Aufgrund der beruflichen Laufbahn der Gründerin und ihrem Team schlägt die Kanzlei diesen Unternehmen vor, eine langfristige Partnerschaft eingehen, die es erlaubt, vertrauensvoll und transparent zusammenzuarbeiten. Die Kanzlei wird in gewisser Weise zum « externen juristischen Service » des Unternehmens durch eine vollständige juristische Begleitung bei der Bearbeitung spezieller Problemfälle des Gesellschaftsrechts oder alltäglich vorkommender Vertragsrechtsprobleme, insbesondere im Mietrecht, Arbeitsrecht oder auch im Betreibungs- und Konkursrecht.
Die Kanzlei engagiert sich, das Ensemble dieser Leistungen unter Berücksichtigung der Struktur und dem Typ der Aktivitäten des Unternehmens und unter Berücksichtigung seiner finanziellen Interessen bereitzustellen. Die Partnerschaft wird über die ganze Dauer der Entwicklung der Beziehung aufgebaut und intensiviert und bezieht sich selbstverständlich auch auf Streitigkeiten.